760 m² Bürofläche in Schönefeld-Abnaundorf

04347 Leipzig, Bürofläche zur Miete

Kontaktdaten

Objektdaten

  • Objekt ID
    431G16
  • Objekttypen
    Büro/Praxis, Bürofläche
  • Adresse
    04347 Leipzig
  • Etage
    1
  • Bürofläche ca.
    760 m²
  • Zimmer
    19
  • Kaltmiete
    5.320,00 EUR
  • Nebenkosten
    1.900,00 EUR
  • Warmmiete
    7.220,00 EUR

Ausstattung / Merkmale

  • ✓ Außenstellplatz

Objekt­beschreibung

Beschreibung

Große Büro/Gewerbefläche in einem neu gestalteten Bürokomplex in Leipzig Schönefeld-Abnaundorf.

Die angegebene Miete ist für den IST- Zustand, Ausbau- und Grundrisswünsche können mit dem Vermieter abgesprochen werden und auf eigene Kosten oder Vermieter Kosten erfolgen (Mehrkosten und abhängig von der Mietlaufzeit).

Mögliche Nutzung:
- Schulungsräume/Ausbildungsstätte
- Ärzte
- IT Firma
- Callcenter
- Großraumbüro

Ausstattung

- Räume mit Teppich
- Deckenbeleuchtung
- 2 Lift
- 2 Treppenhäuser
- Außenparkplätze für zzgl. 35,-€ mtl. möglich

- Eine Erweiterungsfläche wäre in diesem Objekt möglich.

Sonstige Informationen

Die von uns gemachten Angaben haben wir nach bestem Wissen und Gewissen nach Informationen des Vermieters/Verkäufers und den uns übergebenen Informationen zusammengestellt. Eine Gewähr für diese Angaben können wir nicht übernehmen. Wichtige Zahlen und Informationen sind am Objekt zu überprüfen. Zwischenvermietung/Verkauf bleibt vorbehalten.

Lage

Die angebotene Gewerbeeinheit befindet sich im Nordosten von Leipzig, im Stadtteil Schönefeld-Abnaundorf.

Gute Verkehrsanbindung zum Zentrum oder zum Hauptbahnhof mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse der LVB , S-Bahn) sind gegeben. Ein Bistro, der Abnaundorfer Park und ein Badesee befinden sich in unmittelbarer Umgebung des Objektes.

Die ungefähre Position der Immobilie auf Google Maps ansehen (Link auf externe Website)

Direktanfrage


    Ich bestätige, die Widerrufsbelehrung gelesen zu haben und über die Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt worden zu sein. Ich bestätige außerdem, dass der Immobilienmakler vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen darf.

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